AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Aktualisierte Fassung vom 20.08.2019

1 Allgemein

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrags bezüglich Fotografien von Von Licht Gezeichnet (alternativ: / VLG / Fotograf / Kaner Etem). Lieferung und Leistung erfolgen ausschließlich zu den folgend genannten Bedingungen. Dies schließt zukünftige Leistungen mit ein, sofern die AGB oder einzelne Punkte nicht explizit im Einvernehmen geändert worden sind. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und Anerkennung von VLG.

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf Speichermedien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2 Nutzungs- und Urheberrecht

Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

Die Bilddateien und die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von USB-Sticks, digitalen Archiven oder wie vereinbart über.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder Videomaterial im Format MP4. Die Menge und Auswahl zur Übergabe an den Auftraggeber liegt im Ermessen des Fotografen.

Veröffentlicht der Auftraggeber die Bilder des Fotografen im Internet, ist eine Namensnennung und Verlinkung auf die entsprechende Webseite bzw. Social-Media-Profil des Fotografen vorzunehmen. Das gilt auch, wenn die Bilder nur einem begrenzten Personenkreis angezeigt wird.

Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

3 Datenverarbeitung

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten (vollständige Namen, Postadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern) in den EDV-Geräten des Fotografen und darüber hinaus auf Servern im Besitz dritter Unternehmen weltweit gespeichert werden, insbesondere wenn für die Kommunikation E-Mails und diverse „Messenger“ (Whatsapp, Facebook, u.ä.) eingesetzt werden.

Die angefertigten Fotos werden beim Fotografen im Regelfall ein Jahr lang gespeichert. Die Sicherung der Fotos nach der Übergabe an den Auftraggeber ist jedoch explizit kein Teil des Auftrags.

Der Fotograf darf bis zu fünf Jahre nach Auftragsfertigstellung eine Best-of-Auswahl der angefertigten Fotos zu eigenen Werbezwecken auf eigenen Internetseiten und Social-Media-Profilen veröffentlichen.

Der Fotograf stellt sicher, dass vor Veröffentlichung im Internet jegliche Metadaten (z. B. GPS-Daten) aus den Bilddateien entfernt werden. Aufgrund der Natur von Fotos können jedoch mögliche Rückschlüsse auf Personen, Erstellungszeitraum und Veranstaltungsorte nicht ausgeschlossen werden.

Sollten zur Erfüllung des Auftrags Dienste von Dritten notwendig sein, so stimmt der Auftraggeber zu, dass seine Daten im Rahmen der Auftragserfüllung übertragen werden.

4 Vergütung

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Die Vergütung erfolgt nach einem abgeschlossenen Fototermin und vor der Lieferung des bearbeiteten Bildmaterials. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung sind die Fotos, Alben, o.a. Eigentum des Fotografen.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

5 Widerruf

Gilt der Auftraggeber als Verbraucher, kann er den zustande gekommenen Vertrag ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum des Geldeingangs der Zahlung bzw. Anzahlung bei VLG. Das Widerrufsrecht erlischt auf alle Fälle, wenn VLG den Auftrag bereits in Teilen oder vollständig ausgeführt hat.

6 Stornierung

Wird die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert, wird dem Auftraggeber ein Anteil der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt (abzüglich Anfahrt und mit Verrechnung der Anzahlung):

Stornierung…

  • über 12 Monate (360 Tage) vor dem Termin: 5 %

  • 12 Monate oder weniger vor dem Termin: 15 %

  • 6 Monate oder weniger vor dem Termin: 30 %

  • 90 Tage oder weniger vor dem Termin: 75 %

  • 30 Tage oder weniger vor dem Termin: 90 %

7 Verpflegung und Reisekosten

Getränke und Essen werden im Rahmen der Feierlichkeiten frei zur Verfügung gestellt. Anfahrtskosten werden laut Angebot in Rechnung gestellt. Ist eine Anreise per Auto nicht zumutbar, ist ein Bahn- oder Flugticket Hin&Zurück vom Hochzeitspaar zu stellen. Ist eine Rückfahrt zu später Stunde nicht mehr zumutbar, ist ein Einzelzimmer möglichst in der Nähe der Feierlocation zu stellen.

8 Haftung

Die Organisation, Vergabe von Buchungen und die Ausführung der Aufträge erfolgen mit größter Sorgfalt.

Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen und vom Fotograf akzeptierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben werden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat sich vor Erteilung des Auftrags umfassend über die bisherige veröffentlichte Arbeit des Fotografen informiert.

Eine Haftung des Fotografen bei Mängeln, Schäden oder Folgen ist ausgeschlossen, wenn

  • gewünschte Motive aufgrund unverschuldeter Zeitplanverschiebungen nicht zustande kommen,

  • gewünschte Motive aufgrund widriger Umstände, insbesondere schlechten Wetterverhältnissen, zum Zeitpunkt des Fototermins nicht hinreichend umgesetzt werden können oder nicht möglich sind,

  • gewünschte Motive nicht zustande kommen, wenn andere Personen das Blickfeld oder die Bewegungsfreiheit des Fotografen blockieren,

  • der Auftraggeber mit dem Fotografen nicht hinreichend kooperiert,

  • und aus sonstigen Gründen, bei denen der Fotograf unverschuldet ist.

Bei Verspätungen des Fotografen ist die Haftung begrenzt auf den entsprechend weggefallenen Zeitanteil der Vergütung. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten vor Lieferung haftet der Fotograf begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

Die Frist für die Lieferung beträgt bis zu 12 Wochen ab Fototermin und Eingang der vollständigen Zahlung. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Fotografen.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, darf VLG einen anderen qualifizierten Fotografen einsetzen, um den vereinbarten Auftrag zu erfüllen. Im Falle, dass der Kunde den vorgeschlagenen Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung ohne Kosten zu stornieren.

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


9 Mitwirken des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sich am Prozess der Lieferung und Leistung zu beteiligen. Sollte es der Auftraggeber 12 Monate nach dem Fototermin versäumen am Prozess mitzuwirken (insbesondere bei Zusatzleistungen wie dem Hochzeitsalbum), entfallen die vereinbarten Zusatzleistungen ersatzlos und ohne Rückzahlung der gebuchten Zusatzleistungen.

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen in diesen AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erfüllen.